Ihre Meinung
ist gefragt

E-Mail
info@alles-dicht-in-nrw.de

Aufkleber

Aufkleber

Ich möchte
die Initiative
unterstützen.

Vermischtes:

Leckagen nur 10cm nachweisbar

Keine Gefahr für Grundwasser

Minister Remmel:
Entlarvendes Interview mit Plusminus

Die fragwürdigen Motive des MdL
André Stinka

Stand: 13.05.2012

[Impressum]
Initiative
"Alles dicht in NRW"

Nachrichten auf Twitter

Folge AllesDicht auf Twitter
[Alles dicht in NRW]

Liebe Mitbürger,

die gute Nachricht: Auch der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst hält die Regelungen des LWG 61A nun für rechtswidrig. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat dieses von der Fraktion der LINKEN in Auftrag gegebene Gutachten über die Dichtheitsprüfung bestätigt. Erstaunlich ist, dass die Sachlage erst jetzt so beurteilt wird und bisher alle Hinweise von Rechtsexperten stoisch ignoriert wurden.
Leider ist zu erwarten, dass nun die Befürworter der Prüfungen versuchen werden, über Umwege die flächendeckende Prüfpflicht wieder zu etablieren. Der GRÜNE Umweltminister Remmel, zusammen mit großen Teilen seiner Fraktion und der der SPD im Landtag, sind Überzeugungstäter. Der Entwurf von Herrn Remmel vom 17.01.2012  zeigt die Richtung: Er ermächtigt d
ie Hardliner der obersten Wasserbehörde, alle erforderlichen Regelungen zu treffen und nimmt im neuen §53 den Kommunen bisherige Entscheidungsspielräume. Das Ziel scheint klar: Durch die Hintertür des §53 sollen die bestehenden Regelungen im Prinzip erhalten und in vielen Fällen sogar noch verschärft werden. Einen Hebel dazu bietet den Kommunen eine oft willkürlich festgestellte Fremdwasserproblematik. Den Inhalt der Diskussion im Landtag während der Anhörung am 26.01.2012 entnehmen Sie dem Plenarprotokoll 15/53. Erschreckend ist, dass SPD und GRÜNE längst widerlegte Argumente auffahren und systematische Desinformation betreiben.
Genau entgegengesetzt verlaufen die Fronten in Hessen: Hier hat die Umweltministerin (CDU) gerade  die Eigenkontrollverordnung nach Kritik aus der SPD-Opposition gestoppt - verkehrte Welt. Damit ist NRW nun vollkommen isoliert unter den Flächenländern.

Herrn Remmel selbst beeindruckt weder der aufsehenerregende Fachaufsatz von Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke, der eindeutig nachweist, dass die angeblichen Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen jeder realen Grundlage entbehren, noch Proteste und Warnungen eigener Ortsverbände von SPD und GRÜNEN. Die Thesen des Professors werden durch Ergebnisse einer Dissertation an der Universität Hamburg weiter untermauert. Aus der Presse ist zu erfahren, dass Herr Remmel sich mit seiner harten Linie auch innerhalb der Koalition zunehmend isoliert.

Im Laufe des Wahlkampfs zeigen die vielen Aktionen der Bürger inzwischen auch in den Reihen der Kandidaten der SPD und sogar der GRÜNEN Wirkung, die hoffen lässt. Die Damen und Herren werden kurz vor dem Wahltermin jetzt doch noch nervös.

Das ARD-Magazin Plusminus hat in der Sendung vom 30.11.2011 die Bedrohungslage sehr plastisch dargestellt. Auch der Beitrag in Planetopia vom 19.12.2011 ist sehenswert, in dem auch Professor Hepcke zu Wort kommt. Die Kosten werden alle treffen: Rentner und Witwen genauso wie unter Zinslasten ächzende junge Familien und letztlich natürlich auch alle Mieter. Das Beispiel Billerbeck führt die  drastischen Belastungen vor Augen: bis zu 27.000 Euro mussten die Eigenheimbesitzer zahlen, ohne einen messbaren Nutzen zu erzielen. Die meisten Hauseigentümer werden sich die Augen reiben, wenn die Rechnungen kommen für Maßnahmen, die keinen messbaren Nutzen für die Umwelt bringen. Zudem gibt es keine nachhaltigen Sanierungsverfahren, die ohne gravierende Eingriffe in die Bausubstanz auskommen.

Es gibt keine andere Maßnahme im Land mit einem derart krassen Missverhältnis zwischen zu erwartendem Nutzen und den horrenden Kosten. Sie zeigt überdeutlich, was uns allen noch droht angesichts einer ausufernden Umweltpolitik, die in vielen Fällen jedes Maß verloren hat und vor allem der Wirtschaft nützt.

Nicht nur NRW ist betroffen! Wenn dem Treiben nicht Einhalt geboten wird, setzen sich die Interessenvertreter auch auf Bundesebene durch und diese Ungeheuerlichkeit droht allen Bürgern in Deutschland.

Die Wahl ist gelaufen! Wir werden unter veränderten Bedingungen weiterkämpfen. Doch während wir bis vor 18 Monaten noch alleine gegen alle Parteien im Landtag standen, können wir nun auf die tatkräftige politische Unterstützung aller Oppositionsparteien hoffen.

Zum Stand des Verfahrens:

Lesen Sie dazu auch den offenen Brief an die MdL NRW.

Wer auch immer die anstehenden Neuwahlen gewinnt:
Zieht euch warm an” und andere Songs.

Helfen Sie weiter mit, diesen Wahnsinn zu stoppen!

Es gibt in Deutschland keine Belege für eine nennenswerte Grundwasserbeeinträchtigung durch defekte private Abwasserleitungen! Eine Anfrage der Partei DIE LINKE bei der Bundesregierung hat unsere Einschätzung voll bestätigt.

Kanäle müssen im laufenden Betrieb nicht dicht sein nach den Vorgaben der DIN! Denn  nirgendwo in Deutschland besteht ein allgemeiner Zusammenhang zwischen der Schadenrate privater Abwasserleitungen und einer Grundwasserbelastung. Das zeigen die Messungen im Rahmen des Pilotprojektes in Köln-Höhenhaus 2004/2005. Die behaupteten Umweltschäden durch undichte private Abwasserrohre sind im Allgemeinen nicht belegbar. Absolute “Dichtheit” ist ohnehin nicht erreichbar und eine Illusion. Es genügt, wenn private Abwasserleitungen die Normen bei ihrer Erstellung erfüllen. Unstrittig ist, dass eine Abwasserleitung das Grundwasser nicht beeinträchtigen darf. Es kann nicht sein, dass die Eigenheimbesitzer in NRW immense Lasten schultern für eine Maßnahme, deren Notwendigkeit und Wirksamkeit unklar ist.

Der neueste, im August 2009 veröffentlichte, 5. Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie hat es bestätigt - Deutschland erfüllt die EU-Vorgaben im Bereich Abwasserentsorgung vorbildlich. Dabei schneidet Deutschland im europäischen Vergleich sehr gut ab, die Anforderungen der Richtlinie werden voll erfüllt. Darüberhinaus gibt es keine EU-Richtlinie zur Prüfung der privaten Abwasserleitungen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Dort, wo tatsächlich Probleme bestehen, wo nachweislich eine Grundwassergefährdung naheliegt oder eine Fremdwasserproblematik besteht, müssen die Quellen identifiziert und muss gehandelt werden. Das darf aber nicht verdachtsunabhängig und flächendeckend geschehen. Der Alleingang der Landesregierung lässt sich auch nicht mit einer TÜV-Untersuchung für PKW oder der Schornsteinfegerpflicht vergleichen. Deren Kosten und Folgen sind begrenzt und keinesfalls existenzgefährdend. Zudem ist der Zusammenhang zwischen einer TÜV-Untersuchung und der Verkehrssicherheit klar belegt und wird nicht bestritten. Für die Dichtheitsprüfung mit Zwangssanierung gilt dagegen weder das eine, noch das andere..

KanäleMüssenDichtSein

Die Anforderungen an die Prüfung werden von den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Gängige Vorschriften besagen, dass nach einer Hochdruckreinigung die Grundleitungen per Kamera befahren werden, dabei per Funk die Lage vermessen und eine Sichtprüfung auf Schäden durchgeführt wird. Danach wird eine Druckprüfung durchgeführt, bei der alle Auslässe der Abwasserleitungen ins Haus und in den öffentlichen Kanal zu verschließen sind. Es wird dann gemessen, ob ein erzeugter Überdruck über eine gewisse Zeit erhalten bleibt. Andernfalls muss nach Lecks gesucht und müssen diese abgedichtet werden.

Wer schon einmal den Installateur wegen eines verstopften Rohres bemüht hat, der weiß, dass alleine eine Hochdruckreinigung über kurze Distanz einige hundert Euro kosten kann. Hier kommen mindestens noch Kamerafahrt und Druckprüfung hinzu. Zudem muss oft die Straßendecke vor dem Haus aufgebrochen werden. Diese Straßenzüge in NRW mit Bebauung sind danach auf Kosten der Anlieger wieder vollständig zu rekonstruieren.

Dann ist von Sanierungsmaßnahmen die Rede, die neben aufwändigen Grabungen, der Zerstörung von Außenanlagen auch ein Aufstemmen von Kellerböden vorschreiben, um eventuell schadhafte Rohre instand zu setzen. Viele Eigenheimbesitzer besitzen keinen Keller oder nutzen diesen teilweise als Wohnraum, heutzutage oft auch mit Fußbodenheizung ausgestattet. Dann geht es großflächig mit dem Presslufthammer durch Fliesen, Estrich, Heizungsrohre, Dämmung, Isolierung, Beton, PE-Abdichtung gegen Bodenfeuchte, Sauberkeitsschicht und Kies hinab zu den Rohren. Die Kosten sind kaum absehbar und Ihr Haus ist für Wochen unbewohnbar. Zudem ist fraglich, ob die Abdichtung gegen Bodenfeuchte unterhalb einer Bodenplatte wieder funktionsfähig hergestellt werden kann.

Es gibt kein grabenloses Verfahren, für das eine Fachfirma langfristige Garantien übernimmt. Im Gegenteil gibt es Aussagen den Kunden gegenüber, dass etwa Inliner höchstens 10 Jahre halten. Danach ist damit zu rechnen, dass diese sich ablösen und zu Verstopfungen führen, die dann tatsächlich das Aufstemmen von Kellerböden notwendig machen. Wer das alles nicht glauben kann, sollte sich einmal die Präsentation der KUA NRW dazu ansehen (ab Seite 22 finden Sie die Bilder, die noch die harmloseren Arbeiten zeigen). Das Schadenpotential für NRW nimmt damit katastrophale Dimensionen an. Denn was bringt es, flächendeckend mit enormen Kosten zu Prüfen, wenn in aller Regel eine wirtschaftlich vernünftige Sanierung nicht möglich ist. Einen Sanierungszwang kann es nur geben, wenn nachweislich Gefahr im Verzug ist für das Grundwasser oder ein im Vergleich zu benachbarten Quellen bedeutender Fremdwassereintrag vorliegt. Das wird nur in verschwindend wenigen Ausnahmen der Fall sein.

Schon die Kosten für die Prüfung sind für manche Eigenheimbesitzer existenzgefährdend, vor allem in ländlichen Bereichen. Die Umsatzerwartung der Branche steht tatsächlich in krassem Gegensatz zu den Aussagen unserer Politiker. So heißt es auf der Seite eines Fachbetriebs:

“... 22. Wie groß ist das Umsatzpotenzial pro Dichtheitsprüfung?
Beispielhaft hier ein Objekt mit ca. 20 m Leitungen:
Spülen und Reinigen der Leitung mit ca. 400-700 Euro. Dazu addiert sich die Sichtprüfung mit Kamerabefahrung mit ebenfalls ca. 400-700 Euro. Die Dichtheitsprüfung schlägt mit ca. 350-500 Euro zu Buche. Macht also im Durchschnitt pro Dichtheitsprüfung zwischen 1150–1900 Euro. ... ”

Andere beklagen in Fachforen die unrealistisch niedrigen Beträge, die den Bürgern von Politikern vorgegaukelt werden und empfehlen ihren Kollegen vom Fach, auf keinen Fall Festpreise mit den Kunden zu vereinbaren.

Eine Sanierung kann den Totalschaden bedeuten. Wenn die Annahmen der Landesregierung stimmen, können die gesamten Kosten leicht den Jahreshaushalt des Landes NRW übersteigen, die von uns als Hauseigentümer und letztendlich natürlich auch den Mietern aufzubringen sind. Das ist eine gigantische Summe, die dann bei sinnvollen Umweltschutzprojekten fehlt.

Für jeden Einzelnen ist es eine Lotterie. Wenn er Glück hat, bleibt es bei den Prüfungskosten. Wenn nicht, dann kann er sich für viele Jahre auf einer Baustelle einrichten, die für ihn und seine Familie vielleicht nie wieder ein lebenswertes Heim sein wird. Und der ganze Nervenkitzel wiederholt sich alle 20 Jahre.

[Alles dicht in NRW] [Fakten] [Forderungen] [aktuell und informativ] [Archiv] [Über uns]

Sponsored Links:

Klima BZuS heggisHomePage